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Gasleitungen, Gasanlagen, Gasheizungen

Die Gasheizung

Wenn Sie nicht wissen, ob Sie sich für eine Gasheizung entscheiden sollen, beraten wir Sie gerne über die Möglichkeiten, die am besten zur Immobilie und Ihren persönlichen Gewohnheiten passen. Mit einer klaren Kosten-Nutzen-Rechnung unterschiedlicher Heizsystseme ermitteln wir die beste Option. Bei der Sanierung wie beim Neubau.

Rufen Sie uns an: Tel. +43 7667 6427


Was wir für Sie tun können:


Was beim Kauf einer Gasheizung zu beachten ist

  • Vor dem Kauf sollten Sie den genauen Wärmebedarf Ihres Hauses ermitteln, damit der passende Brennwertkessel gewählt werden kann. Auch nach einer Haussanierung kann sich dabei wesentliches geändert haben.
  • Neue Gasheizungen arbeiten auch mit alten Heizkörpern, bei neuen Flachheizkörpern können Sie allerdings mit niedriger Temperatur heizen und andere Energiequellen wie z.B. Solarthermie leichter einbinden.
  • Gasheizungen sind relativ kostengünstig. Für den Betrieb benötigen Sie allerdings einen Gasanschluss. Sollten Sie keinen Gasversorger in der Nähe haben, ist Flüssiggas, das in einem Tank gelagert wird, eine Alternative.
  • Die Gastherme ist klein und benötigt keinen gesonderten Aufstellplatz wie beispielsweise ein Ölkessel.
  • Absolut notwendig ist ein feuchtigkeitsunempfindlicher Rauchfang. Notfalls muss hier eine Leitung zusätzlich eingezogen oder durch die Hauswand geführt werden.

Gassicherheitsverordnung OÖ.

Laut oö. Gassicherheitsverordnung 2006 und dem oberösterreichischen Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz müssen Gasanlagen alle 12 Jahre von einem speziell autorisiertem Fachmann überprüft werden, bei Flüssiggasanlagen sind es alle 6 Jahre. Dabei werden die Dichtheit der Gasleitung, die Befestigung des Korrosionsschutzes, die Kennzeichnung, Erdung, Absperreinrichtung, das Gasgerät selbst, die Luftzufuhr und die Abgasführung überprüft. Sollte die Überprüfung nicht stattfinden, übernimmt die Versicherung im Schadensfall keine Haftung.
Installateur Josef Winzer überprüft Ihre Gasleitungen normgerecht!

Hausgasleitung

Die Wartung der Therme sollte alle 1 bis 3 Jahre stattfinden. Gasleitungen müssen bei Ferngas alle 12 Jahre, bei Flüssiggas alle 6 Jahre von einem Installateur überprüft werden.